In diesem Zusammenhang beraten wir insbesondere hinsichtlich:
- der Wahl der Rechtsform
- des Entwurfs von Gesellschaftsverträgen
- der Vorbereitung und Begleitung von Haupt- und Gesellschaftersammlungen
- der Verhandlung und Gestaltung von komplexen Verträgen über den Erwerb von Unternehmensanteilen
- der Umstrukturierung bestehender Gesellschaften (z.B. Unternehmenskauf, Verkauf von Geschäftsanteilen, Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz etc.)
- der Lösung gesellschaftsinterner Konflikte
- der im Zusammenhang mit einer Unternehmens- und/oder Unternehmernachfolge anfallenden Rechtsfragen
In Ergänzung zur rechtlichen Beratung kann die Kanzlei auf Erfahrungen zurückgreifen, die verschiedene Kollegen als Geschäftsführer oder Gesellschafter von Unternehmen gewonnen haben.
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